ElterngeldNach dem Deutschen Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat das Gesetz zur Einführung des Elterngelds verabschiedet. Damit steht fest - das Elterngeldgesetz tritt wie geplant zum 1. Januar 2007 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetzentwurf am 29. September 2006 zugestimmt. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen: "Gut ein Jahr nach dem Regierungsantritt setzen wir mit dem Elterngeld einen wichtigen Punkt der Koalitionsvereinbarung in die Realität um. Die finanzielle Unterstützung von Familien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden damit entscheidend verbessert."
Elterngeld wichtige Säule der neuen Familienpolitik
Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen. Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300 Euro.
Änderungen bei Einkommensbegriff und Geschwisterbonus
Der Regierungsentwurf hat im parlamentarischen Verfahren nur wenige Änderungen erfahren. Aufgegriffen worden ist ein Wunsch der Länder für die Einkommensermittlung unmittelbar an steuerrechtliche Regelungen anzuknüpfen. Darüber hinaus haben sich die Fraktionen auf eine abgeänderte Regelung zum Geschwisterbonus verständigt: Diese betreffen den Berechnungszeitraum und die Höhe des Bonus. Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt. Ein Absinken des Elterngelds für das jüngere Kind wird so vermieden. Das danach zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro monatlich, erhöht.
Auch weiterhin wird ein Bonus maximal bis zum 36. Monat seit der Geburt des 1. Kindes gezahlt. Neu ist eine weiche Übergangsregelung für das 2. Kind: Auch wenn das 2. Kind nach dem 24. Monat seit der Geburt des 1. Kindes zur Welt kommt, profitieren die Eltern. Bis zum 36. Monat nach Geburt des 1. Kindes erhalten sie dann den Geschwisterbonus. Wenn das 1. Kind also 30 Monate alt ist, und das 2. Kind geboren wird, gibt es neben dem Elterngeld noch 6 Monate den Geschwisterbonus.
Auch nicht erwerbstätige Elternteile profitieren von diesem Zuschlag. Voraussetzung ist, dass mindestens ein weiteres Kind der berechtigten Person unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - 03.11.2006 |
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| | Elterngeld - Info vom Bundesministerium
| | Ausführliche Informationsseite zum Elterngeld direkt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden. | | http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html |
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| | Elterngeld Rechner
| | Das Elterngeld ist seit 1.1.2007 in Deutschland in Kraft und nun gibt es auch einen offiziellen Elterngeldrechner vom Bundesministerium. Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen. Auf dieser Seite finden Sie einen Elterngeldrechner, mit dem Sie genau ausrechnen können, wieviel Elterngeld Sie erhalten würden/werden. | | http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ |
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| | Elterngeld.net
| | Das Portal elterngeld.net informiert Sie über das neue Elterngeld. Alle Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren werden, können das neue Elterngeld beantragen. | | http://www.elterngeld.net |
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| | Elterngeldrechner
| | Sie können mit Hilfe des Elterngeld-Rechners schnell und einfach ermitteln, ob und in welcher Höhe Ihnen Elterngeld zusteht. Selbstverständlich werden Ihre Eingaben nicht gespeichert oder sonst in irgendeiner Weise verwertet. | | http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/elter... |
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| | Elterngeld für Studenten
| | Auch bei Studierenden ist das Elterngeld ein Thema. Wie es um Ihren Anspruch steht, können sie auf Studentenkind.de nachlesen. | | http://www.studentenkind.de/elterngeld.php |
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| | Studium und Kind
| | studieren-mit-kind.info ist ein Infoportal rund um das Thema: Studium & Kind | | http://www.studieren-mit-kind.info |
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