ErbrechtUnter dem Begriff Erbrecht versteht man alle Rechtsvorschriften, die sich mit der Rechtsnachfolge eines verstorbenen Menschen (Erblasser) befassen. Das Erbrecht regelt dabei, wie das Vermögen auf Erbe oder Erbin übergeht. Als Erbe oder Erbin bezeichnet man diejenigen Personen, auf die das Vermögen (Gesamtrechtsnachfolge) entweder durch gesetzliche Erbfolge (Achtung – Pflichtanteil!) oder auf Grund einer letztwilligen Anordnung (Testament) übergeht.
Das das Erbrecht eine sehr komplexe Angelegenheit mit vielen Details und Tücken ist, ist es dringend notwendig, sich vor der Annahme einer Erbschaft eingehend zu informieren. Dabei sollen Sie die folgenden Seiten unterstützen. Um aber bei detaillierten Fragen auch gezielte Antworten zu erhalten lohnt sich die Rechtsberatung eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltes. |
|
| | ![]() | |
Erbrecht | Erbschaft | erben | | |
|
|